Landschaftsplanung: Lebensqualität bewahren
Der Schutz von Natur und Landschaft erhält im Rahmen der gemeindlichen Planungen eine immer größere Bedeutung. So stellt die Eingriffsregelung einen wesentlichenBestandteil zur Lösung von möglichen Konflikten und zur Sicherung der vorhandenen Wohn- und Umweltqualitäten dar.
Aufgaben der Landschaftsplanung sind u.a. die Sicherung von Grünzügen, die Schaffung von Biotopverbundsystemen, das Aufstellen von Pflege- und
Entwicklungsplänen, Wohnumfeldverbesserungen, Ortsrandeingrünungen, Entwicklung und Fortführung von Ökokonten, die Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft, aber auch der Hochwasser- und Erosionsschutz.
Ein weiteres Aufgabenfeld sind Planungen im Bereich Freizeit und Erholung. Freizeitgestaltung und Naturerlebnis werden zunehmend wichtig.